Du musst bei deiner zuständigen Behörde (in Hessen das lokale Ordnungsamt) einen Antrag auf Ausnahme für das Abbrennen einen Feuerwerkes stellen. Fülle einfach unseren bereitgestellten Antrag aus und reiche ihn beim Ordnungsamt ein. Am besten gehst du persönlich hin, dann kannst du gleich Fragen klären und natürlich die Gebühren bezahlen. In Hessen kostet das in der Regel die Mindestgebühr von EUR 40,-. Je nach dem wieviel Aufwand das Amt mit deinem Antrag hat, kann es aber schon mal bis EUR 300,- kosten. Manche Gemeinden wollen einfach keine Feuerwerke und mit hohen Gebühren und Auflagen werden potentielle Antragsteller schon mal abgeschreckt. Das sollte man am besten vorher klären!
Tipp: Falls du das Feuerwerk nicht auf deinem privaten Grundstück machen willst/kannst, hole dir auf jeden Fall schriftlich die Erlaubnis des Grundstückseigentümers wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Das Ordnungsamt wird danach fragen. Falls es öffentlicher Grund ist kann die Stadt/Gemeinde diese Erlaubnis verweigern. Daumenregel: Ohne Erlaubnis für das Grundstück wird es auch keine Ausnahme geben!
Geht alles in Ordnung, kannst du mit dem Ausnahme-Bescheid wieder zu uns kommen und das Feuerwerk abholen und am beantragten Tag selbst abbrennen.
Ohne diesen Ausnahme-Bescheid dürfen wir dir leider kein Feuerwerk verkaufen. Das geht dann nur an den bekannten Tagen vor Silvester.
Den PDF-Antrag für die Ausnahme findest Du in unserem Downloadbereich unter News.
(Das Formular zur Grundstücksnutzung bitte nur Verwenden, wenn Du uns auch beauftragst!)